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Gemeinsame Initiative der Naturschutzverbände in NRW

Die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinien auf dem Truppenübungsplatz Senne ist vertraglich in einer „Rahmenvereinbarung“ (RV) und einer „Gebietsspezifischen Vereinbarung“ (GV) zwischen dem Land NRW und dem Bund mit Zustimmung der britischen Streitkräfte geregelt. Diese Vereinbarungen sehen die Erstellung eines Gebietsmanagementplans vor, der im Rahmen einer „dauerhaft unbeeinträchtigten militärischen Nutzung“  die Belange des Militärs und des Naturschutzes „in größtmöglichem Umfang einvernehmlich zum Ausgleich“ bringen soll (GV, Art. 2). Eine „Gebietsspezifische Arbeitsgruppe“ soll die naturschutzfachliche Umsetzung dieser Vereinbarung besorgen (GV, Art. 3).

Was dabei bisher zu kurz kam, war der Bezug der Zielvereinbarung auf den vom Landtag  beschlossenen Nationalpark. Obwohl in  der Präambel zur Rahmenvereinbarung vermerkt ist, dass dem Landtagsbeschluss „soweit wie möglich Rechnung zu tragen ist“, erwies sich in der Praxis doch das ebenfalls in der Präambel vermerkte  „Einvernehmen“ mit der damaligen Landesregierung als gewichtiger: „dass in Bezug auf den Truppenübungsplatz Senne eine Nationalparkausweisung bei laufender militärischer Nutzung nicht mehr verfolgt wird.“

Dieses „Einvernehmen“ und  die darauf abgestimmten Vereinbarungen sind aus Sicht des Fördervereins und der in NRW anerkannten Naturschutzverbände (BUND, LNU und Nabu) durch den bevorstehenden Abzug des britischen Militärs obsolet geworden. Die Verbände sind deshalb der Auffassung, dass die Vereinbarungen jetzt neu verhandelt werden müssen. Dies haben wir in einem gemeinsamen Schreiben an Umweltminister Johannes Remmel dargelegt. Auszug:

„Wir halten die Zeit für gekommen, dem Nationalpark-Bezug der Vereinbarungen mehr Nachdruck als bisher zu geben und in Verhandlungen des Landes NRW mit der BIMA [Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als zuständige Vertreterin des Bundes] zu erreichen, dass dies durch Anpassung der RV und GV an die veränderte Situation auch möglich wird. Den Ansatzpunkt dafür bietet Art. 10 RV, der einräumt:

‚Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung durch (…) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse ihre Grundlage verlieren, werden die Parteien die Vereinbarung entsprechend dem Ziel des Art. 2 Abs. 1 anpassen.‘ Art. 2 Abs. 1 beschreibt als Ziel der Vereinbarung, ‚die militärischen Gebietsmerkmale und Funktionen nach Maßgabe der britischen Streitkräfte‘ mit den Naturschutzbelangen ‚im größtmöglichen Umfang einvernehmlich und auf Dauer (…) zum Ausgleich zu bringen.‘

Verhandlungsziele

1.      (…) Die Rahmenvereinbarung sollte dahingehend erweitert werden, dass NRW unter Wahrung des derzeitigen Vorrangs militärischer Interessen schon vor dem Truppenabzug mit der Ausweisung des TÜP als Nationalpark beginnen kann (‚Doppelnutzung‘). (…)

2.      Die Umgestaltung des TÜP Senne zum Nationalpark kann auch bei Wahrung des Vorrangs militärischer Interessen umgehend beginnen. In den Vereinbarungen (RV und GV) sollte deshalb explizit festgeschrieben werden, dass im Gebietsmanagement (Art. 4 RV) der Pflege- und Entwicklungsplan (Art. 2 GV) so konzipiert werden soll, dass sich schon jetzt Teile des TÜP explizit als Nationalpark entwickeln können und dazu notwendige Maßnahmen unmittelbar umgesetzt werden.

3.      Die zur Umsetzung des Managementplans geschaffene ‚Gebietsspezifische Arbeitsgruppe‘ sollte zur naturschutzfachlichen Unterstützung um je eine/n Vertreter/in der anerkannten Naturschutzverbände, der Bezirkskonferenz Naturschutz beim RP Detmold und des Fördervereins Nationalpark Senne-Eggegebirge e.V. erweitert werden. Die Gründe für die Erweiterung des Arbeitsgruppe liegen in den umfangreichen Gebietskenntnissen und dem Expertenwissen dieser Verbände.“

Antwort des Ministers

Die Antwort des Ministers ist ermutigend. In einem Schreiben vom 8. Juli hat Johannes Remmel zugesichert (Auszug):

„Diesen Impuls greife ich gerne auf. Auch ich halte es für möglich und richtig, die Nationalparkplanungen bei laufender militärischer Nutzung zu konkretisieren, eine entsprechende Entwicklung einzuleiten und die Vereinbarungen anzupassen. Entsprechende Möglichkeiten wird mein Haus im Rahmen von Gesprächen mit den britischen und bundesdeutschen Dienststellen erörtern. Ihre konkreten Vorschläge werde ich gerne bei den Gesprächen soweit möglich aufgreifen. (…)

Ich bin davon überzeugt, dass der vom Landtag bereits zweimal einstimmig beschlossene Nationalpark des richtige Instrument für eine ökologisch und ökonomisch tragfähige Folgenutzung der Senne darstellt.“

 

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