Wälder-Felsen-Höhlen: Kernpunkte des Gutachtens zu den fachlichen Grundlagen eines Nationalparks Lippe
Der Befund ist eindeutig: Ein Nationalpark Lippe kann errichtet werden, wenn die Eigentümer der Flächen für das Projekt gewonnen werden können. Die natürlichen Voraussetzungen, die den Kriterien des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen müssen, sind vorhanden. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das der Landschaftsplaner Dr. Günter Bockwinkel im Auftrag des Landrats Heuwinkel erstellt und am 20. Mai den Abgeordneten des Lipper Kreistags vorgestellt hat.