Die Ausbaupläne der britischen Streitkräfte auf dem Truppenübungsplatz Senne, wie der Neu- und Ausbau von Kampfdörfern, eines Schießhauses und vorgeschobener Stützpunkte (COE-Projekt), sind abzulehnen und notfalls mit juristischen Mitteln zu stoppen. Dies ist das Fazit einer Stellungnahme, die jetzt von den anerkannten Naturschutzverbänden NRW abgegeben wurde.
Die Stellungnahme, die unter Mitwirkung eines hoch angesehenen Experten für Naturschutzrecht erarbeitet wurde, zeigt auf, dass die Planunterlagen mit ihren Aussagen zum Habitat- und Artenschutz methodisch unzulänglich und lückenhaft sind und dass die gutachterlichen Einschätzungen in den Planunterlagen erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter nicht erfassen, sondern die negativen Auswirkungen verharmlosen.
Die Baumaßnahmen und der Betrieb werden in dem bedeutendsten und wertvollsten Naturgroßraum in Nordrhein-Westfalen geplant. Die Senne mit ihren über 5000 Arten, davon derzeit mehr als 1100 auf der Roten Liste, ist mit den Flächen des Truppenübungsplatzes in das europäische Netz Natura 2000 eingebunden. Es ist als Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH) und Vogelschutzgebiet nach Europarecht und Bundesnaturschutzrecht streng geschützt, da es hochbedrohte Lebensraumtypen (prioritäre Biotope) und seltene gefährdete Tiere und Pflanzen (prioritäre Arten) beherbergt. Bernd Meier-Lammering, stellvertretender BUND Landesvorsitzender: „Jede erhebliche Beeinträchtigung ist nach Europarecht unzulässig. Somit ist das Vorhaben insgesamt nicht zulässig“. Der Neubau von drei Kampfdörfern, einem vorgeschobenen Stützpunkt und dem Schießhaus, sowie der Ausbau eines weiteren Kampfdorfes und dreier vorgeschobener Stützpunkte, jeweils mit ihren Anlagen, vertreibe voraussichtlich Heidelerche und Ziegenmelker, Schwarzkehlchen und weitere sennetypische bedeutende Vogelarten, aber auch verschiedene Fledermausarten sowie Zauneidechse und andere bedrohte Tierarten. „Besonders bemängeln wir, dass einige geschützte Arten und Gegebenheiten überhaupt nicht einbezogen worden sind, wie z. B. der Kranichrastplatz“, so Ute Röder vom Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge.
Nach Meinung der Naturschutzverbände, die von dem namhaften Fachjuristen für Naturschutzrecht und Europarecht, Prof. Dr. Martin Gellermann, beraten worden sind und selbst über weitere Experten verfügen, ist in den Planunterlagen beigefügten Gutachten zum Naturschutz auch die Erfassung der Biotope fehlerhaft. Einige der Vorwürfe: „Die Begutachtung (bewegt sich) deutlich außerhalb des maßgeblichen habitatschutzrechtlichen Rahmens.“ „Den Schutzzweck betreffende Entscheidungen des Landesgesetzgebers werden …kurzerhand ignoriert.“ „…Verträglichkeitsprüfung (beruht) nicht auf besten einschlägigen Erkenntnissen“.
Auch die Lärm-Immissionsprognose sei lückenhaft. Somit sehen die Naturschutzverbände die notwendigen Informationen nicht als gegeben an, die für eine verantwortbare Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens gegeben seine müssen. Die Bewertung der mit dem Projekt verbundenen Eingriffe halten sie in vielen Punkten für nicht rechtskonform. Die Verbände lehnen daher das COE-Projekt sowie jede Intensivierung des militärischen Übungsbetriebes und weitere Verbauung des FFH- und Vogelschutzgebietes ab. „Wir werden – auch im Interesse der Region und der Bevölkerung – alle juristischen Mittel ausschöpfen, um diese geplante Zerstörung wertvollen Naturerbes zu verhindern“, betont Josef Tumbrinck, NABU Landesvorsitzender abschließend.