Der Naturschutzbund (NABU) Deutschland klagt weiter gegen den von den britischen Streitkräften geplanten Bau von Kampfdörfern auf dem Truppenübungsplatz Senne.
Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Minden den Weg für den Bau der Kampfdörfer in der Senne mit seinem Beschluss vom 29. April 2010 einstweilen freigemacht. Da das Gericht die Genehmigung zum Bau bisher nur einer auf offensichtliche Rechtsfehler beschränkten Prüfung unterzog, blieben die für einen wirksamen Schutz der wertvollen Naturgüter der Senne maßgeblichen Rechtsfragen noch weitgehend ungeklärt.
Der NABU NRW sieht sich daher veranlasst, das anhängige Klageverfahren fortzuführen und wird von den Natur- und Umweltschutzgruppen der Senneregion dabei unterstützt. In diesem Rahmen wird zu klären sein, ob sich Behörden einer gerichtlichen Überprüfung ihrer die Senne betreffenden Entscheidungen entziehen können, indem sie in ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren ausweichen.
Überdies ist die Frage zu beantworten, ob die einzigartige Tier- und Pflanzenwelt der Senne wirksam vor Beeinträchtigungen durch Projekte des britischen Militärs geschützt ist oder ob sich das Interesse an der Erhaltung dieses Teils des europäischen Naturerbes ohne weiteres jedem Nutzungswunsch der Briten unterzuordnen hat.
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW und Ute Röder, Vorstandsmitglied des NABU: „Wir sind zuversichtlich, dass die Mindener Verwaltungsrichter ihrer Verantwortung für die wirksame Durchsetzung des europäischen Naturschutzrechts gerecht werden und die Naturschätze der Senne nicht dem freien Zugriff der britischen Militärs preisgeben, wenn sie in einem Klageverfahren erst einmal Gelegenheit zu eingehender Prüfung erhalten.“
Die Herbeiführung der Klärung im Hauptsacheverfahren wird von den ostwestfälischen Naturschutzverbänden wie dem Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge e.V., dem Aktionsbündnis gegen die Kampfdörfer, der Arbeitsgemeinschaft der Paderborner Natur- und Umweltschutzverbände, dem NABU Kreisverband Lippe und Stadtverband Bielefeld, dem Sprecher der Bezirkskonferenz für Naturschutz in OWL, dem Naturwissenschaftlichen Verein Bielefeld und vielen weiteren unterstützt.
Wer die Initiative der Naturschutzverbände ebenfalls unterstützen will, kann dies mit einer Spende auf den Rechtshilfefond gegen den Bau neuer Kampfdörfer in der Senne von pro grün Paderborn (Sparkasse Paderborn, BLZ 472 501 01, Kto. Nr. 67942 ‚Rechtshilfefonds TÜP Senne’).
„Wir werden unseren Kampf gegen die Zerstörung der einmaligen Lebensräume und die Beeinträchtigung von geschützten Arten nicht aufgeben“ so Ute Röder vom NABU abschließend.