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Keine guten Aussichten für die Senne. Wohin führt der Weg?

Der Landrat des Kreises Gütersloh hat die Pläne zum Neubau von drei Kampfdörfern und einem Schießhaus sowie die Erweiterung eines weiteren Kampfdorfes und dreier sogenannter vorgeschobener Stützpunkte genehmigt. Diese Baumaßnahmen liegen im Gebiet der Kreise Lippe und Paderborn. Damit entschied Gütersloh auch über die zusätzlichen Lärmbelästigungen, die überwiegend die Anwohner von Lippe und Paderborn werden hinnehmen müssen.

Die Einwirkungen auf das Vogelschutz- und FFH-Gebiet seien unerheblich und damit naturschutzrechtlich keine Befreiung notwendig. Die Vorhaben dienen laut Bezirksregierung Detmold „unmittelbar der Landesverteidigung“ – es geht um Übungen der britischen Streitkräfte! –, daher sind auch die betroffenen Kommunen nicht beteiligt. Zwar gilt das Verschlechterungsverbot für die Schutzgebiete, aber in der Hoffnung, dass die besonders geschützten Arten rechtzeitig ihre Scheu ablegen oder umziehen – wohin, alle in die drei Hektar Ausgleichsfläche? das wird nicht klappen –, seien die unbestrittenen Verluste an prioritären Lebensräumen hinnehmbar. „Die Behandlung des Artenschutzes lässt nicht einmal den Versuch einer korrekten Bearbeitung erkennen“, beurteilt Dr. Ute Röder vom Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge die Behandlung der naturschutzfachlichen Belange in der Genehmigung.

„Wir Naturschutzverbände fragen uns, wozu deutsches Naturschutzrecht an die Europäischen Bestimmungen angeglichen wurde, wenn es doch umgangen wird“, so Bernd Meier-Lammering vom BUND NRW. Das europaweit einmalige große und geschlossene Gebiet der Senne mit seiner unglaublichen Biodiversität und riesigen Zahl von bedrohten Arten wird erheblich entwertet werden. Landesregierung und Bezirksregierung haben wesentlichen Anteil daran, dass der Region die große Chance auf Errichtung eines hochwertigen Nationalparks deutlich erschwert wird.

Besonders aufgebracht sind die Naturschutzverbände darüber, dass ihre Einwände gegen die Gutachten – nicht alle Arten seien erfasst worden, die Kartierungen seien methodisch unzulänglich, die Unterlagen fehlerhaft gewesen – keine Beachtung gefunden haben. Auch die Einwände der Kreise Paderborn und Lippe sind nicht anerkannt worden. „Obwohl die Einrichtungen in den Kreisen Lippe und Paderborn gebaut werden, hat der Kreis Gütersloh die naturschutzfachlichen Bedenken von Lippe und Paderborn einfach weggebündelt“, beanstandet Karsten Otte, Sprecher der Bezirkskonferenz für Naturschutz OWL das Gutachten. Hier ist zu prüfen, inwiefern die formal korrekten Zuständigkeiten der Behörden ausgehebelt worden sind.

„Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um gegen die Genehmigung vorzugehen und den Bau der Kampfdörfer und Schießanlagen zu verhindern“, kündigt Josef Tumbrinck vom NABU NRW an.

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