Der Leitartikel im frisch erschienenen Rundbrief des Fördervereins geht auf den, nach zähem Ringen, vom Landtag beschlossenen Landesentwicklungsplan NRW in Sachen Nationalpark Senne ein.
Mit dem am 14.12.2016 verabschiedeten Landesentwicklungsplan (LEP) wird die nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen für die kommenden 15 Jahre festgelegt. Bei der Ausgestaltung des neuen Plans fließen nicht nur die Globalisierung, der demographische Wandel und der Klimaschutz ein. Auch den Anforderungen des Erhaltes und der Entwicklung der Biodiversität und des Artenschutzes ist Raum gegeben. Diese Aussage hätten sich die Naturschutzverbände allerdings noch klarer als Zielaussagen formuliert gewünscht.
Dass ein Nationalpark Senne durch das Land NRW ausgewiesen werden kann, steht nun außer Frage. Damit kommt neben dem Bund auch das Land NRW den von der UN-Vollversammlung verabschiedeten Zielen zur nachhaltigen Entwicklung – (SDGs) – Punkt 15 „Artenvielfalt an Land“ nach. Die dort genannten 12 Ziele für den Erhalt der Biodiversität bedeuten, dass bis 2020 Umweltschutz, Sanierung und Erhalt der Ökosysteme sicher zu stellen sind, sowie insbesondere Wälder mit internationalen Abkommen zu schützen sind. Mit dem Leitbild zur Senne für einen Nationalpark „Alte Heidelandschaften und neue Wildnis“ ist der Förderverein in diesem globalen Agenda-Konzert auf regionaler Ebene auf dem richtigen Weg.
Der komplette Rundbrief Nr. 27 kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Foto: Ludwig Teichmann