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Rundbrief 5

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Über zwei Ereignisse gilt es, aus der Sicht der Region nachzudenken: Die Truppenreduzierung im Standort Augustdorf und die BSE-Krise. Auf den ersten Blick hat beides wenig oder nichts miteinander zu tun. Auf den zweiten Blick wird deutlich, dass beide Ereignisse für die Zukunft der Region von großer Bedeutung sein können.
Die Truppenreduzierung lässt erkennen, dass die Prosperität des Senneraumes unmittelbar in Zusammenhang steht mit der Anwesenheit des Militärs und dass es deshalb an der Zeit ist, sich gründlich mit den Folgen des denkbaren Tages X, dem Tag des vollständigen oder weitgehenden Abzugs des Militärs, zu beschäftigen. Es drängt sich die Frage auf, was getan werden kann, um die entstehende Lücke zu schließen. Die jetzt erfolgende Truppenreduzierung wird auch Zögerern bewusst machen, dass sofort etwas geschehen muss.
Besinnen wir uns auf das, was jeder Gemeinde in der Not (oder der Suche nach zusätzlichem Gewerbesteueraufkommen) einfällt, oder besinnen wir uns auf andere Ressourcen, nämlich eine Landschaft von europäischem Rang, die eines Tages Nationalpark sein könnte. Sie wird es aber nicht sein, wenn wir versäumen, mit dem Pfund zu wuchern, und zwar rechtzeitig. Wir dürfen die Chance nicht verschlafen: Es gilt, die Möglichkeiten zu erkennen, die für die Region auf dem Wege zum Nationalpark, auch wenn es ein Weg mit unbekanntem Ende ist, genutzt werden können. Zu diesen Chancen gehört neben vielen anderen Möglichkeiten die Entwicklung eines Konzeptes zur Vermarktung regionaler Produkte. Damit könnte für den Senneraum ein gewichtiger Impuls verbunden sein (wie durch das Beispiel „Rhön“ eindrucksvoll demonstriert worden ist).
Womit wir, so komisch das klingt, gedanklich bei der BSE-Krise angekommen wären. Eine ihrer Konsequenzen wird es sein, dass die Fördermittel mit Schwergewicht nicht mehr den agrarindustriellen Betrieben, sondern den Betrieben der bäuerlichen Landwirtschaft zugute kommen sollen. Es findet zur Zeit ein Paradigmenwechsel statt, auf den angesichts der festgefahrenen EU-Agrarpolitik niemand mehr zu hoffen gewagt hat. Zu den Eckpunkten der von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen gehört so
– Steigerung des Marktanteils des ökologischen Landbaus in 10 Jahren auf 20%;
– neue Qualitätssiegel;
– Erschließung neuer Einkommensquellen für Bauern im Bereich der erneuerbaren Energien und des Tourismus.
Bäuerliche Landwirtschaft, die Qualität der von ihr erzeugten Nahrungsmittel, werden Motor regionaler Vermarktung sein. Landestypische Produkte als Markenzeichen einer in ihrem Naturreichtum hervorragenden Region werden, wird es richtig angepackt, Konjunktur haben.
Die politischen Entscheidungsträger der Region sind aufgerufen, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um die sich für die Region eröffnende Chance zu nutzen, eine Chance, die, so merkwürdig es klingen mag, durch Truppenreduzierung und BSE-Krise eindrücklich ins Bewusstsein gerückt wird.

mit freundlichen Grüßen

Dietmar Stratenwerth (Vorsitzender)

Wissenschaftlicher Beirat 

Die Arbeit im Beirat hat sich im vergangenen Jahr, abgesehen von den Aktivitäten einzelner Mitglieder, in zwei Arbeitsgruppen abgespielt:
Die von Herrn Professor Sossinka setzte sich vorrangig das Ziel, die besonders schutzwürdigen Lebensräume innerhalb der (vorläufigen) Gebietskulisse de Nationalparks zu definieren und kartographisch darzustellen. Als besonders schutzwürdig und -bedürftig gelten alle in der Gebietskulisse vorkommenden und in der Roten Liste der Biotoptypen erfassten Lebensräume, soweit sie in Nordwestdeutschland bereits „von vollständiger Vernichtung bedroht“ oder doch „stark gefährdet“ sind. Hierzu zählen vor allem bestimmte Örtlichkeiten im Truppenübungsplatz Senne, wie die Bachläufe mit ihren Auen und Talhängen, Heidemoore und Heideweiher, Feuchtbiotope mit Glockenheide und Gagel sowie lückig bewachsene Dünen, aber auch die Offenlandbiotope der Sandheiden und Sandtrockenrasen. Für die gewährte Hilfe bei der flächenhaften Erfassung dieser Biotope sei Herrn Dr. Lakmann an dieser Stelle herzlich gedankt.
Die auf der Grundlage aller verfügbaren Daten erstellte Karte im Maßstab 1:25.000 lässt erkennen, welche Bereiche des Nationalparks abseits der Eingangstore bleiben müssen und wo die noch zu planenden Wanderwege verlaufen dürfen, so dass durch den Tourismus keine Überlastung droht. Dabei sind ebenfalls die für das heimische Wild notwendigen Einstände und Äsungsflächen sowie auch die kontaminierten Flächen bis zur Räumung der Kampfmittel zu beachten.
Eine andere Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Wächter befasste sich parallel dazu mit den Randgebieten innerhalb und außerhalb des geplanten Nationalparks, die wechselseitigen Einflüssen ausgesetzt sein werden. J. Wächter: „Ziel der Arbeitsgruppe sollte es sein, ein Konzept zu erstellen, das unter Zugrundelegung von Interessen der Natur, Besuchern und Anliegern insbesondere die Lage der zukünftigen Parkzugänge beschreibt. In einem ersten Schritt wurde erkannt, dass es verschiedene Kategorien von Parkzugängen geben muss, die sich hinsichtlich der Angebote für Besucher unterscheiden. So kann unterschiedlichen Besucherbedürfnissen entsprochen werden und eine Lenkung der Besucherströme erfolgen“.
Unter 20 potentiellen Zugangs-Örtlichkeiten wurden nach Abgleichung mit den Vorgaben der anderen Arbeitsgruppe sechs wegen bereits vorhandener infrastruktureller Ansätze (Verkehr, Gastronomie u.a.) und möglichst auch Lage in verschiedenen Anrainergemeinden als gut ausgestattete Zugänge privilegiert. Dabei handelt es sich (vorbehaltlich der späteren offiziellen Planung und des Ergebnisses von Gesprächen mit den zuständigen Gemeinden) um den Kreuzkrug, den Flugplatz an der Alten Bielefelder Poststraße, den Parkplatz am russischen Soldatenfriedhof, Staumühle, um Randflächen der Rommel-Kaserne Augustdorf und um Berlebeck/Hiddesen. Auch für den Fall der Erweiterung der Gebietskulisse auf die Stapelager Senne und den Lippischen Wald bei Lage-Hörste und am Tönsberg wurden bereits Vorstellungen entwickelt.
In seiner Sitzung am 10. Februar wird der gesamte Beirat mit den Ergebnissen seiner Arbeitsgruppen bekannt gemacht, um sie zu diskutieren. Für die nächste Zeit ist auf der Grundlage einer dabei angestrebten Beschlussfassung u.a. die Erarbeitung eines Wanderwegeplanes (bei Kontaktaufnahme mit dem Naturpark „Egge und südlicher Teutoburger Wald“) und von informativen Faltblättern für die Wanderwege geplant. Außerdem soll begonnen werden, die künftige Rolle der Dorfstelle Haustenbeck und des ehemaligen Gestüts und Jagdschlosses Lopshorn zu beraten.
Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit der Bevölkerung der Anliegergemeinden wurden durch die Herren Harteisen und Seraphim auf Einladung des Heimatvereins Augustdorf Vorträge mit Diskussionsmöglichkeit über die Themen „Geschichte der Sennelandschaft“ und „Ist ein Nationalpark Senne wünschenswert?“ gehalten.
Aus der Feder des Beiratsmitgliedes Professor Stock, Bielefeld, ist in der Zeitschrift für Umweltrecht (11/2000) ein Beitrag zum Thema „Nationalparke in Deutschland: Den Entwicklungsgedanken gesetzlich absichern und konkretisieren!“, im „Minden-Ravensberger 2001“ ein Aufsatz von E. Th. Seraphim mit der Überschrift „Ein Nationalpark in der Senne. Vorteile für die Natur und den Menschen“ und im „Ilex“ (Naturwissenschaftlicher Verein Bielefeld, Dezember 2000) ein Artikel von J. Wächter zu der Frage „Was bedeutet die Nichtigkeit der Nationalparkverordnung Elbtalaue für die Großschutzgebietsplanung in der Senne?“ erschienen.
Die Dissertation unseres Beiratsmitgliedes U Harteisen „Die Senne. Eine historisch-ökologische Landschaftsanalyse als Planungsinstrument im Naturschutz“ wurde von der Geographischen Kommission für Westfalen als Band 28 der Reihe „Siedlung und Landschaft in Westfalen“ im Druck vorgelegt (ISBN 3-87023-165-3). Über weitere Publikationen wird im nächsten Rundbrief berichtet.

Mitgliederversammlung 2001

Die Mitgliederversammlung des Fördervereins wird am 12. Mai 2001 um 10.00 Uhr im Hotel-Restaurant Nachtigall in Paderborn stattfinden.
Zur Mitgliederversammlung wird Herr Dr. Lakmann einen Vortrag mit Lichtbildern zum Thema „Vom blanken Sand zum lichten Wald: Suzessionsstadien der Natur in der Senne“ halten.
Wir bitten, diesen Termin bereits jetzt vorzumerken – die Einladung mit dem Versammlungsort und dem Vorschlag zur Tagesordnung wird rechtzeitig an alle Mitglieder gesendet.
Ausstellung: Die Senne – Landschaftsfotografie
Vom 31. Oktober bis 18. November 2000 waren in Paderborn, im Kaufhaus Klingenthal, die Landschaftsbilder unseres Vorstandmitgliedes Dr. R. (Dave) Lubek ausgestellt.
Sowohl in den Schaufenstern als auch in der Ausstellung wurde auf Schautafeln Ziel und Zweck des Fördervereins dargestellt. Die Eröffnungsrede, die als Faltblatt ausgelegt war, wurde von 1.200 Besuchern mitgenommen und hoffentlich auch gelesen. Nachfolgend ein kurzer Ausschnitt aus der Rede:
„Was könnten diese Bilder bewirken: Alle bildinternen Fragen sind Spiegel existentieller Fragen, schrieb Paul Klee in seinen Tagebüchern.
Diese Fotografien sind Augen-Blicke einer Landschaft, die vor den Toren unserer Stadt liegt. Sie zeigen in winzigen Ausschnitten die Wildheit, die Ruhe, die Natürlichkeit, die Andersartigkeit.
Diese Bilder erwecken vielleicht eine Ahnung einzigartiger Kostbarkeiten. Und gleichzeitig wird uns vielleicht unsere geheime Angst bewusst: Diese Landschaften sind verloren, wenn wir den allgemeinen Zugriff zulassen. Unsere Kinder und Enkel würden in einer Welt leben, in der solche Kostbarkeiten nicht mehr existieren. Unwiderruflich.
Und damit sind wir bei den existentiellen Fragen, die Paul Klee meinte. Und vielleicht beginnen sich dann, unsere Ansichten von den Dingen zu ändern.
Wir ahnen, wir spüren, wir erkennen, dass diese Wildheit, diese Ruhe, diese Natürlichkeit, diese Andersartigkeit unseres Schutzes bedarf.
Naturschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe – und kein Artenzählen.“
Termine – Veranstaltungen – Literaturhinweise
Als erster Band einer vom Förderverein herausgegebenen Schriftenreihe erschien: Dr. R. (Dave) Lubek, „Die Bedeutung des Biotopschutzes der Spezies Mensch aus der Sicht eines Arztes“. Die Broschüre wird an Mitglieder kostenfrei abgegeben (bitte 3 DM in Briefmarken mit der Bestellung senden), der Preis (Schutzgebühr) im Handel beträgt 10 DM zuzüglich Versandkosten.
Mitgliedsbeitrag ab 2002
Ab 1. Januar 2002 beträgt die Mindesthöhe des Jahresbeitrags für Mitglieder 10 € und somit für den Förderbeitrag mindestens 20 €. Die Mindesthöhe des Jahresbeitrags für institutionelle Mitglieder ist auf 25 € festgelegt.
Spendenaufruf 2001
Spenden sind nach wie vor wichtig, denn allein die Mitgliedsbeiträge reichen nicht, die Ziele und Vorhaben des Fördervereins zu verwirklichen.
Wir danken allen, die unsere Arbeit mit einer regelmäßigen jährlichen Spende unterstützen – und wir rufen auch in diesem Jahr alle Mitglieder und Interessenten auf, es ihnen gleich zu tun.
Überweisen Sie ihre Spende direkt auf das Spendenkonto. Die Spenden können steuerlich geltend gemacht werden, wir werden die Bescheinigung unmittelbar nach Erhalt der Spende senden. Wenn Sie sich entschließen, regelmäßig einmal im Jahr einen festen Betrag zu spenden, können Sie uns dafür eine Einzugsermächtigung senden.
Mitglieder werben
Zum 31. Dezember 2000 gehörten dem Förderverein 198 Mitglieder, fördernde und institutionelle Mitglieder an.
Viele Mitglieder sind nötig, uns eine noch kräftigere Stimme zu verleihen, wenn es um die Errichtung des Nationalparks geht. Gerne senden wir das Informationsprospekt über den Förderverein – auch mehrere Exemplare, wenn Sie es in Ihrem Bereich auslegen wollen – damit er genutzt werden kann, neue Mitglieder und Spender zu gewinnen.
Satzung
Die Satzung des Fördervereins wird jederzeit zugesandt. Wir bitten, einen adressierten und mit 2,20 DM frankierten Umschlag der Nachfrage beizulegen.
Neues Bundesnaturschutzgesetz
Mit Urteil vom 22. Februar 1999 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass der Beschluss des niedersächsischen Landtags zur Errichtung eines Nationalparks Elbtalaue nichtig ist. Begründung: das Landesnaturschutzgesetz bezeichne nur solche Gebiete als nationalparkfähig, die „sich in einem von Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden“. Diese Voraussetzung sei aber im Nationalpark Elbtalaue nicht gegeben. Hätte diese Rechtsauffassung Bestand, wäre es in Deutschland wohl kaum noch möglich, irgendwo einen Nationalpark zu schaffen – auch nicht im Sennegebiet. Deshalb ist von größter Bedeutung, dass mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll, diese rechtliche Blockade ausgeräumt wird.
Welche Chancen der jetzt vorliegende Referentenentwurf dafür bietet, analysiert im beiliegenden Text der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Stock von der Universität Bielefeld, dem wir hierfür herzlich danken.

Prof. Dr. Martin Stock, Universität Bielefeld
Nationalparke nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz
(BMU-Referentenentwurf 2001)

Zu den umweltpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gehört die Ersetzung des bisherigen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durch eine komplette Neufassung. Am 2. Februar 2001 hat das Bundesumweltministerium (BMU) nun nach längerem Zögern einen Referentenentwurf (RefE) eines neuen BNatSchG vorgestellt und zur Stellungnahme an Länder und Verbände versandt. Im März will das Ministerium dazu Anhörungen veranstalten. Danach soll der Entwurf innerhalb der Bundesregierung abschließend abgestimmt und möglichst noch vor der Sommerpause im Parlament eingebracht werden. Der Gesetzentwurf mit Begründung sowie ein erläuterndes Hintergrundpapier sind im Internet über die Homepage des BMU (http://www.bmu.de) zugänglich. Die ersten öffentlichen Reaktionen lassen vermuten, dass der Entwurf vor allem mit seinem Versuch, das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft neu zu ordnen, zum Gegenstand von Einwänden und Protesten von interessierter Seite werden wird. Ob er vor Verwässerung verschont bleibt und vom Bundestag noch vor Beginn des nächsten Wahlkampfs verabschiedet werden kann, bleibt abzuwarten.
Für uns ist von besonderem Interesse, was der Entwurf über Nationalparke besagt. Wie schon früher angekündigt, sieht § 22 II 2 RefE für Schutzgebiete generell die Möglichkeit der inneren Zonierung und der Einrichtung externer Pufferzonen (Umgebungsschutz) vor. Das kann zumal deshalb relevant werden, weil in der neuen Nationalparkregelung – wie von großen Naturschutzverbänden gefordert – der Prozessschutzgedanke und ein darauf bezogenes Entwicklungsprinzip programmatisch herausgestellt werden. Der seit dem Elbtalaue-Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts viel kritisierte § 14 I Nr. 3 BNatSchG soll wie folgt umformuliert werden: Nationalparkfähig sind Gebiete, die „sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet“ (§ 24 I Nr. 3 RefE). Letzteres Entwicklungsziel wird durch eine neu hinzugefügte Zielbestimmung noch einmal betont und eingeschärft: „Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten“ (§ 24 II 1 RefE). Neben diesem dominierenden Schutzzweck – ihm gegenüber nachrangig – sollen Nationalparke auch der „wissenschaftlichen Umweltbeobachtung“, der „naturkundlichen Bildung“ und dem „Naturerlebnis der Bevölkerung“ dienen (§ 24 II 2 RefE). Beibehalten werden im übrigen die weiteren Ausweisungsvoraussetzungen, wonach Nationalparke „großräumig und von besonderer Eigenart“ sein und „in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen“ müssen (§ 24 I Nr. 1 und 2 RefE = § 14 I Nr. 1 und 2 BNatSchG).
Bemerkenswert und meines Erachtens nicht unproblematisch erscheint der Umstand, dass das Entwicklungsprinzip – das als solches viele Fürsprecher hat (näher Stock, in: Zeitschrift für Umweltrecht 2000, S. 198-210) – hier derart strikt auf die Prozessschutzidee ausgerichtet wird. Daneben wären für Nationalparke, wie die bisherige Diskussion über das Senne-Projekt gezeigt hat, ja auch noch weitere gesetzliche Zielkomponenten denkbar und wichtig. In diesem Zusammenhang ist aber auch zu beachten: Die strenge, anscheinend wildnisorientierte Ausweisungsvoraussetzung des § 24 I Nr. 3 und die rigorose Zielnorm des § 24 II 1 RefE gelten nicht für das gesamte jeweilige Nationalparkgebiet, sondern nur für dessen „überwiegenden Teil“. Dabei wird offengelassen, ob sich die Transformation dieses Gebietsteils in den gedachten Naturzustand mit oder ohne menschliches Zutun vollziehen soll. Beides bleibt danach möglich.
Von erheblicher praktischer Bedeutung ist schließlich noch die Tatsache, dass der Artenschutz (bisher § 14 I Nr. 4 BNatSchG) nicht mehr zu den Ausweisungsvoraussetzungen des § 24 I RefE gehört. Der Gesetzesbegründung zufolge soll damit Lebensräumen, welche von Natur aus artenarm sind, und natürlichen Entwicklungen, die zu einer Artenverringerung führen können, Rechnung getragen werden. Soweit der ungestörte Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu einer Verdrängung bestimmter Arten führe, würden arterhaltende Maßnahmen diesem Entwicklungsziel, das den eigentlichen Schutzzweck bestimme, sogar entgegenlaufen (S. 91). – Auch in diesem Punkt bietet das Gesetzgebungsvorhaben also Stoff für weitere, in den kommenden Monaten zu führende Diskussionen.

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