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Der Paderborner Umweltschutzverein pro grün hat bei der Sparkasse Paderborn ein Sonderkonto eingerichtet als Rechtshilfefonds gegen den Bau neuer Kampfdörfer in der Senne. (Sparkasse Paderborn, BLZ 472 501 01, Kto. Nr. 67942,’Rechtshilfefonds TÜP Senne‘).

Wie bereits berichtet, hat der als dafür für zuständig erklärte Landrat vom Kreis Gütersloh am 18.2.10 den Briten die Genehmigung für den Bau von drei neuen Kampfdörfern, den Ausbau eines bestehenden Kampfdorfes, eines Schießhauses und den Ausbau von drei Stützpunkten erteilt. Bereits sechs Tage später hat er dann die Anordnung des sofortigen Vollzugs gegeben.Damit werden bereits jetzt innerhalb der 30-tägigen Widerspruchsfrist gegen den Genehmigungsbescheid vollendete Tatsachen geschaffen und mögliche Einwendungen von Anrainern und Naturschutzverbänden unterlaufen.

Die Verbände hatten bereits im Laufe des Verfahrens ihre Bedenken gegen die geplanten Baumaßnahmen geäußert und darauf hingewiesen, dass sie gegen europäisches Naturschutzrecht verstießen. Insbesondere lägen Verstöße gegen das Habitatsschutzrecht vor.Hier sahen die Naturschutzbehörden keine Notwendigkeit einer Befreiung, da sie die Eingriffe als ‚unerheblich‘ und daher als ausgleichbar betrachteten.

Nicht nur die Arbeitsgemeinschaft der Paderborner Natur- und Umweltschutzverbände betrachtet dieses Vorgehen als einen Verstoß gegen geltendes Recht und daher hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der als bundesweit vertretende Organisation auch in NRW das Verbandsklagerecht besitzt, hiergegen Klage erhoben und u.a.zunächst per Eilantrag einen Baustopp verlangt. Die Verbände werden vertreten durch den renommierten Osnabrücker Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Martin Gellermann.

Zur Finanzierung dieses Klageweges ist der NABU auf finanzielle Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger der Region angewiesen. Deshalb wurde dieser Prozesskostenfonds als Sonderkonto bei pro grün eingerichtet. Die Spender erhalten eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung und die Zusicherung, dass evtl. nicht genutzte Beträge für naturschutzbezogene Klagen verwandt werden.

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