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Wälder und Höhlen, wie beispielsweise hier an der BielsteinhöhleDer Befund ist eindeutig: Ein Nationalpark Lippe kann errichtet werden, wenn die Eigentümer der Flächen für das Projekt gewonnen werden können. Die natürlichen Voraussetzungen, die den Kriterien des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen müssen, sind vorhanden. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das der Landschaftsplaner Dr. Günter Bockwinkel im Auftrag des Landrats Heuwinkel erstellt und am 20. Mai den Abgeordneten des Lipper Kreistags vorgestellt hat.

Der Gutachter hatte zu prüfen, ob die Flächen des Suchraumes in Lippe für einen Nationalpark geeignet sind, welche besonderen Merkmale den Wert dieser Flächen bestimmen, ob die für einen Nationalpark erforderlichen Alleinstellungsmerkmale gegeben sind, wie das Schutzgebiet (die „Kulisse“) abgegrenzt werden kann und welche Entwicklungschancen ein Nationalpark Lippe zu bieten hat.

Anhand zahlreicher Fotos und Schaubilder wurde dargelegt, dass zu den hervorragenden Eigenschaften eines Nationalparks Lippe die geologische Standortvielfalt gehört, weil das Gebiet „die verworfenste Gegend Deutschlands“ ist. Diese Eigenart mit ihrer extremen Verflechtung von Kalk- und Sandstandorten sichert Lebensräume von nationaler und internationaler Bedeutung, so u. a. Karst, Höhlen im Mittelgebirge, Moore und Eichenwälder auf Sand im Übergang zum Tiefland.

Hier leben seltene und gefährdete Tierarten wie zahlreiche Fledermausarten, Haselmaus und Haselhuhn, Wildkatze, Vogelarten wir der Rotmilan, Schwarzstorch und Uhu, das Bachneunauge, aber auch Käferarten wie der Flachkäfer, eine Reliktart alter Wälder, die in Westfalen seit 1879 verschwunden ist, oder der Düsterkäfer, von dem es weltweit nur zwei weitere Fundstellen gibt.

Bockwinkels Fazit, das sich mit einem Gutachten des Nationalparkexperten Biebelriether deckt, lautet: „Einem Gebiet, dem die natürliche Entwicklung von Eichenwälder des Tieflandes von Beginn an ermöglicht wird, käme im europäischen Vergleich eine Vorreiterrolle zu. Es hätte damit internationale Bedeutung.“

Der vom Gutachter untersuchte Suchraum umfasst 10.363 ha als einer zusammenhängenden Kernzone, in der ein Start mit über 50 % Prozessschutzfläche möglich wäre. 66,3 % dieser Fläche sind im Besitz der öffentlichen Hand, 23,3 % besitzt ein großer Privateigentümer und 10,4 % sind sonstige Privatflächen.

Wird die nördliche Egge mit 2.842 ha dazu genommen, befinden sich 75,5 % des potenziellen Nationalparkgebiets in öffentlicher Hand. Bereits bestehende Schutzgebiete machen im Suchraum des Kreises Lippe 40 % dieser Fläche aus und einschließlich der nördlichen Egge sind es 55 %. Zudem könnte sich das Land NRW im Suchraum mit einer Erweiterungsfläche von zusammen 2.842 ha beteiligen, die bereits als Naturschutzgebiete bzw. als FFH-Fläche ausgewiesen sind.

Für den Erwerb von Flächen weist das Gutachten auf verschiedene Möglichkeiten hin, die sowohl Ankauf wie auch Flächentausch einschließen.

Ob es gelingen wird, die Grundeigentümer von den Vorteilen eines Nationalparks zu überzeugen und für eine konsensuelle Lösung zu gewinnen, ist allerdings immer noch offen. Positive Voten liegen dagegen bereits aus den Gemeinden Augustdorf, Schlangen und Horn-Bad Meinberg vor.

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